Frachtführerhaftung – als selbstständiger Spediteur auf der sicheren Seite
Speditionsunternehmen sind heutzutage wichtiger denn je. Die europäische Binnenwirtschaft ist maßgeblich davon abhängig, dass Güter über das europäische Straßennetz oder über See- und Luftwege von einem Land ins andere gelangen. Eine LKW-Versicherung ist jedoch besonders wichtig, denn die LKW-Transporte machen einen Großteil des Speditionsaufkommens aus.
Frachtführer und Spediteur – was sind die Unterschiede?
Als Frachtführer wird ein selbständiger Kaufmann oder gewerblicher Unternehmer bezeichnet, der sich auf Grund eines Beförderungsvertrages verpflichtet, für den Kunden einen Transport auf der Straße, der Schiene, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen, zur See oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen. Der Frachtführer wird gemeinhin vom Spediteur unterschieden, letzterer organisiert lediglich den Transport der vereinbarten Güter. Führt er selber den Auftrag aus, tritt er zudem als Frachtführer auf.
Wann tritt die Frachtführerhaftpflicht-Versicherung in Kraft?
Eine Frachtführerhaftungs-Versicherung versichert den Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Haftpflicht-Versicherung. Sie kommt finanziell bei begründeten Ansprüchen auf und wehrt unbegründete ab, die gegen den Unternehmer aufgrund des Frachtvertrages erhoben werden. Wird eine Beförderung im nationalen Straßengüterverkehr mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger) durchgeführt, deren zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt, handelt es sich um eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Gerät der LKW beispielsweise in einen Unfall, tritt die Frachtführerhaftung in Kraft. Dabei ist es unerheblich, ob die zu transportierende Fracht zu Schaden gekommen ist oder nicht. Denn es entsteht bereits durch die Verzögerung ein finanzieller Schaden. Hier tritt der Frachtführer bzw. seine Versicherung in Haftung. Besteht eine ausreichende Versicherung, übernimmt sie die finanziellen Kosten.
Die Vorteile einer guten Frachtführerhaftpflicht-Versicherung auf einen Blick:
- Berechtigte Ansprüche eines Kunden werden befriedigt, unberechtigte werden zurückgewiesen
- Dadurch wird der Frachtführer/ der Spediteur finanziell entlastet.
- Der Beitrag zur Frachtführerhaftungs-Versicherung kann steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- Die Fixkosten der Beitragszahlung kann in einer langjährigen Kalkulation einberechnet werden.